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VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Marokkanische Staatsangehörige; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; keine besondere Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
- VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- VG München, 21.02.2013 - M 12 K 12.4701
Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; Eigenständiges Aufenthaltsrecht; Keine …
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Bei dem Begriff der besonderen Härte handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren, unbestimmten Rechtsbegriff (VG München, U.v. 21.2.2013 - M 12 K 12.4701 - juris Rn. 33).Ausreichend ist, wenn die Lage eines Ehegatten durch eine Situation der Angst vor physischer oder psychischer Gewalt geprägt ist und daher die Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft als unzumutbar erscheint (VG München, U.v. 21.2.2013 - M 12 K 12.4701 - juris Rn. 33;… Göbel-Zimmermann in Huber, Aufenthaltsgesetz, 1. Aufl. 2010 § 31 Rn.14).
Daher muss die eheliche Lebensgemeinschaft regelmäßig durch den (ausländischen) Ehegatten, der das eigenständige Aufenthaltsrecht für sich beansprucht, beendet werden und nicht durch den stammberechtigten Ehegatten (VG München, U.v. 21.2.2013 - M 12 K 12.4701 - juris Rn. 36;… VG Würzburg, U.v. 5.3.2012 - W 7 K 11.751 - juris Rn. 14).
- VG Würzburg, 05.03.2012 - W 7 K 11.751
Nachträgliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; keine besondere Härte für …
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Dass dies ein formaler Akt war und der Ehemann der Klägerin den muslimischen Glauben in der Folgezeit nicht praktiziert hat, führt zu keiner anderen Beurteilung, weil die Klägerin diese Einzelheiten bei einer Rückkehr in ihr Heimatland nicht offenlegen muss (vgl. VG Würzburg, U.v. 5.3.2012 - W 7 K 11.751 - juris Rn. 13).Daher muss die eheliche Lebensgemeinschaft regelmäßig durch den (ausländischen) Ehegatten, der das eigenständige Aufenthaltsrecht für sich beansprucht, beendet werden und nicht durch den stammberechtigten Ehegatten (…VG München, U.v. 21.2.2013 - M 12 K 12.4701 - juris Rn. 36; VG Würzburg, U.v. 5.3.2012 - W 7 K 11.751 - juris Rn. 14).
- VG Augsburg, 30.11.2011 - Au 6 K 11.1339
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; …
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Ein besonderer Härtefall ist dabei nicht erst bei schwersten Eingriffen in die persönliche Freiheit des Ehepartners gegeben, eine Beschränkung nur auf "gravierende Misshandlungen" lässt sich nicht rechtfertigen (VG Augsburg, U.v. 30.11.2011 - 6 K 11.1339 - juris Rn. 25).Ebenso greift die Härteklausel nicht ein, wenn eine ausländische Ehefrau ungeachtet tätlicher oder sonstiger Übergriffe ihres Ehemannes an der Ehe fest hält und die Trennung aus anderem Grund erfolgt (VG Augsburg, U.v. 30.11.2011 - 6 K 11.1339 - juris Rn. 27).
- BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Ein entsprechender (konkludenter) Antrag auf Erteilung der begehrten Aufenthaltserlaubnis ist in der Stellungnahme vom 31. Oktober 2012 im Rahmen der Anhörung zu sehen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - BVerwGE 134, 124/129).Von dieser Regelung sind nur ehebezogene Nachteile erfasst, also Beeinträchtigungen, die mit der ehelichen Lebensgemeinschaft oder ihrer Auflösung zumindest in mittelbarem Zusammenhang stehen, nicht aber sämtliche sonstigen, unabhängig davon bestehenden Rückkehrgefahren (s. dazu ausführlich BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - NVwZ 2009, 1432/1435).
- VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.259
Nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels; Vorliegen einer "besonderen …
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Gelegentliche Ehestreitigkeiten, Auseinandersetzungen, Meinungsverschiedenheiten, grundlose Kritik und Kränkungen, die in einer Vielzahl von Fällen trennungsbegründend wirken, machen für sich genommen noch nicht das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar (BayVGH, B.v. 18.3.2008 - 19 ZB 08.259 - juris Rn. 24). - VG Regensburg, 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679
Eigenständiges Aufenthaltsrecht nach kurzer Ehe zur Vermeidung einer besonderen …
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Durch § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG soll vermieden werden, dass der nachgezogene Ehegatte "auf Gedeih und Verderb" zur Fortsetzung einer untragbaren Lebensgemeinschaft gezwungen wird, weil er sonst Gefahr läuft, sein akzessorisches Aufenthaltsrecht zu verlieren (VG Regensburg, B.v. 12.12.2012 - RO 9 S 12.1679 - juris Rn. 26). - VGH Bayern, 29.06.2009 - 19 CS 08.3219
Ausländerrecht; vorläufiger Rechtsschutz; keine 2-jährige Ehezeit; keine …
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Vielmehr beginnt die Mindestbestandszeit neu zu laufen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nach einer Trennung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird (BayVGH, B.v. 29.6.2009 - 19 CS 08.3219 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 06.03.2006 - 24 C 06.371
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Eine besondere Härte i.S. des § 31 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. AufenthG ist unter anderem anzunehmen, wenn die Ehe wegen physischer oder psychischer Misshandlungen durch den anderen Ehegatten aufgehoben wurde (BayVGH, B.v. 6.3.2006 - 24 C 06.371 - juris Rn. 15). - VG Augsburg, 13.06.2012 - Au 6 K 11.1950
Isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Erledigung
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Das Prozesskostenhilfeverfahren wurde mit Beschluss vom 13. Juni 2012 eingestellt (Az. Au 6 K 11.1950). - VG Augsburg, 19.04.2013 - Au 6 S 13.508
Eilrechtsschutz; nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis; …
Auszug aus VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552
Auf den Antrag der Klägerin vom 10. April 2013 ordnete das Verwaltungsgericht Augsburg die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Landratsamts ... vom 21. November 2012 an und verpflichtete den Beklagten, der Klägerin zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit eine Bescheinigung dahingehend auszustellen, dass der Aufenthaltstitel als fortbestehend gilt, solange die Klage aufschiebende Wirkung hat (Au 6 S 13.508).
- VG Ansbach, 26.09.2013 - AN 5 K 13.01237
Verkürzung der Befristung der Aufenthaltserlaubnis; kein eigenständiges …
Ausreichend ist, wenn die Lage eines Ehegatten durch eine Situation der Angst vor physischer oder psychischer Gewalt geprägt ist und daher die Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft als unzumutbar erscheint (VG Augsburg, U.v. 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552 - juris, m.w.N.).Daher muss die eheliche Lebensgemeinschaft regelmäßig durch den (ausländischen) Ehegatten, der das eigenständige Aufenthaltsrecht für sich beansprucht, beendet werden und nicht durch den stammberechtigten Ehegatten (VG Augsburg, U.v. 10.07.2013 - Au 6 K 12.1552 - juris, m.w.N.).
- VG Augsburg, 19.04.2013 - Au 6 S 13.508
Eilrechtsschutz; nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis; …
Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten in den Verfahren Au 6 K 12.1552 und Au 6 S 13.508 sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.